- A. Einleitung
- B. Die Entscheidungen Mangusta/Commerzbank I und II vor dem Hintergrund derSiemens/Nold-Entscheidung
- I. Die Kernaussagen der Siemens/Nold-Entscheidung
- II. Kein Vorabbericht des Vorstands - Mangusta/Commerzbank I
- 1. Die Gründe des Senats
- 2. Stellungnahme
- III. Mangusta/Commerzbank II
- 1. Keine Nichtigkeit von Beschlüssen der Verwaltung analog §§ 241 ff. AktG
- a) Die Erwägungen des Senats
- b) Stellungnahme
- 2. Zulässigkeit der allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO
- C. Rechtsschutz der Aktionäre gegen Beschlüsse der Verwaltung imWege der allgemeinenFeststellungsklage im Recht des genehmigten Kapitals mit Bezugsrechtsausschluss
- I. Rechtsbehelfe und Ansprüche der Aktionäre
- II. Die Allgemeine Feststellungsklage im Rahmen des aktienrechtlichenRechtsschutzsystems
- 1. Rechtsverhältnis
- 2. Rechtliches Interesse
- a) Signalwirkung
- b) Sekundäransprüche und Rechte in der Hauptversammlung
- 3. Gegenüberstellung von Anfechtungsklage (§ 243 AktG) und allgemeinerFeststellungsklage (§ 256 ZPO)
- 4. Kompensation eines Kontrolldefizits
- a) Defizit an gerichtlichen Kontrollmöglichkeiten
- b) Kein Versagen des aktienrechtlichen Kontrollsystems
- 5. Rechtliche und praktische Bedeutung des Feststellungstitels für den Aktionär
- 6. Kein zusätzliches Missbrauchspotenzial
- III. Offene Fragen nach Mangusta/Commerzbank II
- 1. Klagefrist
- 2. Streitwert
- 3. Statthaftigkeit der Feststellungsklage bei anderen Entscheidungen der Verwaltung
- D. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
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