- A Gesetzliche Regelungen
- B Versicherungsrecht
- 1 Beschäftigte Studenten
- 1.1 Allgemeines
- 1.2 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- 1.2.1 Allgemeines
- 1.2.2 Ordentliche Studierende
- 1.2.3 Beschäftigungen während der Vorlesungszeit
- 1.2.3.1 20-Stunden-Grenze
- 1.2.3.2 Befristete Beschäftigungen
- 1.2.4 Beschäftigungen während der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien)
- 1.2.5 Beschäftigungen während eines Urlaubssemesters
- 1.2.6 Studienaufnahme während einer Beschäftigung
- 1.2.7 Empfänger von Studienbeihilfen
- 1.2.8 Duale Studiengänge
- 1.2.8.1 Berufs- und ausbildungsintegrierte Studiengänge
- 1.2.8.2 Praxisintegrierte Studiengänge
- 1.2.9 Beschäftigungen während eines Aufbau- bzw. Zweitstudiums
- 1.2.10 Beschäftigungen neben dem Besuch eines Studienkollegs zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Vorbereitung auf das Studium
- 1.2.11 Beschäftigungen von Teilzeitstudenten
- 1.2.12 Beschäftigungen von Studenten ausländischerAusbildungseinrichtungen
- 1.3 Rentenversicherung
- 1.3.1 Allgemeines
- 1.3.2 Geringfügige Beschäftigungen
- 1.3.3 Empfänger von Studienbeihilfen
- 1.3.4 Duale Studiengänge
- 1.3.4.1 Berufs- und ausbildungsintegrierte Studiengänge
- 1.3.4.2 Praxisintegrierte Studiengänge
- 1.3.5 Beschäftigungen während eines Aufbau- bzw. Zweitstudiums
- 1.3.6 Beschäftigungen neben dem Besuch eines Studienkollegs zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Vorbereitung auf das Studium
- 1.3.7 Beschäftigungen von Teilzeitstudenten
- 1.3.8 Beschäftigungen von Studenten ausländischerAusbildungseinrichtungen
- 2 Praktikanten
- 2.1 Allgemeines
- 2.2 Vorgeschriebene Praktika
- 2.2.1 Zwischenpraktika
- 2.2.1.1 Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
- 2.2.1.2 Rentenversicherung
- 2.2.2 Vorpraktika
- 2.2.2.1 Kranken- und Pflegeversicherung
- 2.2.2.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung
- 2.2.3 Nachpraktika
- 2.2.3.1 Kranken- und Pflegeversicherung
- 2.2.3.2 Renten- und Arbeitslosenversicherung
- 2.3 Nicht vorgeschrieb
Persistent link: https://www.econbiz.de/10005846699