Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Wertsicherungsklausel: Massgeblichkeit des wirklichen Willens der Parteien -- Nachgeordnete Bedeutung des Wortlauts und anderweitiger Interpretationen des Vertrags -- Anforderungen an die Darlegungslast des Anspruchstellers (BAG, Urteil vom 13.11.2007 - 3 AZR 636-06)