Der Koalitionskompromiss zur Grundrente: Gut gemeint, schlecht gemacht
Die vom Bundeskabinett beschlossene Grundrente leistet keinen Beitrag zur Verringerung von Altersarmut, weil bedürftige Rentner nur von der Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung profitieren. Nutznießer der Grundrente sind damit nur diejenigen Rentner, die aufgrund anderweitiger Einkommen oder Vermögen nicht grundsicherungsberechtigt sind. Die beschlossene Einkommensprüfung wiederum ist viel zu großzügig ausgestaltet, als dass sie zu einer nachhaltigen Dämpfung der Ausgaben für die Grundrente beitragen könnte.
Year of publication: |
2020
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Authors: | Ragnitz, Joachim |
Published in: |
ifo Schnelldienst. - München : ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, ISSN 0018-974X. - Vol. 73.2020, 03, p. 48-52
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Publisher: |
München : ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München |
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