Die Höhe des Grundlohnes bestimmt zu einem entscheidenden Anteil die Höhe des Einkommens der Industriearbeiter. Seit dem zweiten Weltkrieg wird der Grundlohn in der metallverarbeitenden Industrie zunehmend mit der Methode der analytischen Arbeitsbewertung festgelegt. Diese Methode ist in den siebziger Jahren aufgrund der Auswirkungen ihrer betrieblichen Anwen düng zunehmend in Frage gestellt worden. Branchenkrisen mit den Folgen der Betriebsstillegung, Verlagerung und Produktionseinschränkung sowie Rationalisierung und Automatisierung haben vielfach zur Veränderung der Arbeitsanforderungen geführt, mit dem Resultat, daß die Eingruppierung vieler Beschäftigter durch das Management nach unten korrigiert wurde (Abgruppierung). Im Gefolge der Tarifverträge zur Verdienstsicherung bei Abgruppierung der IG-Metall sind eine Reihe von Überlegungen angestellt worden, durch welches Verfahren die analytische Arbeitsbewertung nicht nur korrigiert, sondern ersetzt werden könnte. Das erste Beispiel für ein neues Konzept ist der Haustarifvertrag zur Lohndifferenzierung im VW-Konzern. Dieser Tarifvertrag wird bezüglich seiner Vorgeschichte, seiner spezifisch betrieblichen Entstehungsbedingungen und seiner konzeptionellen Tragweite untersucht.