• 1.Allgemeine Fragen
  • 1.1 Definition
  • 1.2 Welche Vorteile hat Budgethilfe für die Empfängerländer?
  • 1.3 Welche Vorteile hat Budgethilfe für die Geber?
  • 1.4 Wodurch unterscheiden sich allgemeine und sektorbezogene Budgethilfe? Welches sind jeweils die Ziele?
  • 1.5 Ist Budgethilfe eine Möglichkeit zur Erfüllung der in der Pariser Erklärung eingegangenen Verpflichtungen? Welchen Kriterien entspricht sie?
  • 1.6 Welcher Anteil entfällt auf die Budgethilfe (9. und 10. EEF)?
  • 1.7 Welchen Standpunkt vertritt der Europäische Rechnungshof zu bestimmten grundlegenden Aspekten der Budgethilfe?
  • 1.8 Sind die Parlamente und die Zivilgesellschaft in den Partnerländern vom Dialog und von den Verfahren zur Durchführung der Budgethilfe ausgeschlossen?
  • 1.9 Führt die Budgethilfe zur Erhöhung der Ressourcen und zur Stärkung der Zentralverwaltungen auf Kosten der Lokalverwaltungen?
  • 1.10 Welche Merkmale unterscheiden die „MDG-Garantie“ von der „klassischen“ Budgethilfe?
  • 2 Mechanismen für die Durchführung der Budgethilfeprogramme
  • 2.1 Lässt sich die Budgethilfe in allen Ländern umsetzen? Welches sind die entscheidenden Kriterien?
  • 2.2 Wie werden die öffentlichen Finanzen der Empfängerländer geprüft?
  • 2.3 Welches sind die Durchführungsverfahren (Programmierung, Identifizierung usw.)? Welche Rolle spielen die Mitgliedstaaten?
  • 2.4 Zu welchen Zeitpunkten werden Überprüfungen vorgenommen, wenn ein Land Budgethilfe erhält?
  • 2.5 Kann Budgethilfe für jeden beliebigen Sektor geleistet werden?
  • 2.6 Wie trägt die Kommission den Prioritäten des Empfängerlandes einer Budgethilfe Rechnung?
  • 2.7 Wie lässt sich gewährleisten, dass die von den Gebern gewählten Formen der Hilfe kohärent sind?
  • 2.8 Wie wird in der Phase der Überprüfungen und Auszahlungsbeschlüsse die Geberkoordinierung sichergestellt?
  • 2.9 Werden die Auszahlungsbeschlüsse individuell oder gemeinsam getroffen?
  • 2.10 Unter welchen Voraussetzungen kann die Budgethilfe ausgesetzt werden?
  • 2.11 Welche Rolle spielt der Intern
Persistent link: https://www.econbiz.de/10009639674