Seit dem britischen Referendum am 23. Juni 2016 plant Großbritannien den Austritt aus der Europäischen Union (EU). Unter Berufung auf Artikel 50 des Vertrags von Lissabon (im März 2017) wird Großbritannien den gemeinsamen Markt und die Zollunion im März 2019 verlassen. Die Verhandlungen über den „Brexit“ erweisen sich aufgrund der gegenteiligen Positionen der beiden Vertragspartner als schwierig. Obwohl das Austrittsabkommen erfolgreich verhandelt wurde, besteht über den endgültigen „Deal“ zwischen der EU und Großbritannien nach wie vor weitgehende Unklarheit. Unabhängig vom Ausgang der Gespräche wird der Brexit grundlegende Veränderungen der britischen Handelsregelungen mit Drittländern mit sich bringen. Den Anfang bildet eine Verhandlung der nationalen Bedingungen für die Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) gefolgt von einer Neuverhandlung zahlreicher Freihandelsabkommen der EU. Darüber hinaus wird Großbritannien nicht länger dem Allgemeinen Präferenzsystem (GSP) oder der Initiative „Alles außer Waffen“ (EBA) angehören, nach der die am wenigsten entwickelten Länder niedrige oder keine Abgaben auf ihre Exporte an die EU zahlen. Auch die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) zwischen der EU und den AKP-Ländern (Afrika, Karibik und Pazifik) gelten für Großbritannien dann nicht mehr. Während negative Auswirkungen des Brexit für Großbritannien und die EU im Mittelpunkt stehen, werden die Konsequenzen für Drittstaaten weniger beachtet. In der vorliegenden Analyse präsentieren wir daher neue Erkenntnisse zu den Auswirkungen des Brexit auf die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) und diskutieren Empfehlungen für politische Maßnahmen. Die 49 ärmsten Länder der Welt profitieren derzeit von der Vorzugsbehandlung im Rahmen der EBA-Initiative, die für 99% aller Produkte gilt. Über 35% der Bekleidungs-, 21% der Textilien- und 9% der Zuckerexporte dieser Länder entfallen auf Großbritannien (basierend auf UN Comtrade, 2013-2015). Unsere Ergebnisse zeigen, dass der Verlust dieser Vorzugsbehandlungen in Verbindung mit dem EU-Austritt Großbritanniens das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EBA-Länder um 0,01 bis 1,08% senken könnte. Dabei werden die Verluste in Kambodscha und Malawi aufgrund der starken Marktabhängigkeit am größten sein. Zudem könnte der Brexit einen Anstieg der Anzahl der Menschen, die in extremer Armut leben (KKP 1,90 US-Dollar pro Tag), um fast 1,7 Millionen in den EBA-Ländern bewirken, wobei es sich um konservative Schätzungen der negativen Folgen des Brexit handelt. Zusätzliche Effekte durch die Unsicherheit, die Abwertung des Pfund Sterling, rückläufige Entwicklungshilfe, Transfers und Investitionen wurden dabei noch nicht berücksichtigt. Großbritannien muss handeln, um die negativen Konsequenzen für wirtschaftlich schwache Länder abzumildern. Entsprechende Maßnahmen könnten eine Replizierung der Präferenzen in existierenden EU-Abkommen oder eine entwicklungsfreundliche Handelspolitik mit einem Präferenzzugang für Dienstleistungsimporte und kumulativen Ursprungsregeln sein. Auch die EU könnte die LDCs unterstützen, z.B. durch liberale kumulative Ursprungsregeln. Darüber hinaus sollten auch die Entwicklungsländer ihre Exportziele und -industrien stärker diversifizieren und eine wirtschaftliche Transformation anstoßen, die sie weniger abhängig vom Handel, von der Entwicklungshilfe und den ausländischen Direktinvestitionen Großbritanniens macht.