Die gesetzliche Alterssicherung auf dem Prüfstand : Orientierungen für die aktuelle Reformdiskussion
Susanna Kochskämper/Jochen Pimpertz
Mit dem planmäßigen Absinken des gesetzlichen Rentenniveaus wächst die Sorge vor einer Verbreitung von Altersarmut. Doch weder die Entwicklung der gesetzlichen Renten noch eine isolierte Betrachtung der betrieblichen oder privaten Altersvorsorge erlauben Rückschlüsse auf drohende Armutsrisiken im Alter. Dazu müssten alle Einkommensquellen im Haushalt betrachtet werden. Eine treffsichere Armutsprävention kann deshalb auch nicht über ein höheres gesetzliches Sicherungsniveau oder eine Aufwertung niedriger Anwartschaften gelingen; vielmehr drohen teure Mitnahmeeffekte. Stattdessen sollte der Gesetzgeber über das Jahr 2030 hinaus an den bestehenden Haltelinien für die Entwicklung des Beitragssatzes und des Sicherungsniveaus festhalten. Dazu muss die Regelaltersgrenze weiter angehoben werden. Bei der Berechnung des Versorgungsniveaus sollte bereits heute die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre nachvollzogen werden. Die Förderkulisse für die betriebliche und private Vorsorge sollte zudem vereinheitlicht und der Kriterienkatalog für förderfähige Produkte entschlackt werden.