ENTSCHEIDUNGEN - BGH-Urteil vom 11.6.2013 - II ZR 389/12 - Deliktsrecht - Haftung des Organs einer ausländischen Gesellschaft wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung - Haftung wegen unerlaubter Handlung richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem Vermögensschaden entstanden ist - Schadensersatzpflicht des Vorsitzenden der Direktion einer schweizerischen ...