Ex ante-Kontrolle versus ex post-Kontrolle im Recht der Wettbewerbsbeschränkungen
Zusammenfassung Die EG-Kommission plant, das Kartellrecht der Europäischen Gemeinschaft durchgreifend zu verändern. Das bisherige System des Verbots in Artikel 81 Abs. 1 EG-Vertrag mit Freistellungsvorbehalt nach Abs. 3 der Vorschrift soll in ein System der Legalausnahme überfuhrt werden. Artikel 81 Abs. 1 und 3 EG-Vertrag sind dann integriert und unmittelbar anwendbar. Eine vorgängige Klärung seitens einer Kartellbehörde entfällt. Dies ist ein Übergang von einer ex ante-Kontrolle mittels Anmeldung zu einer ex post-Kontrolle mittels Abschreckung. Der Verfasser klärt für die deutsche, die europäische und die US-amerikanische Rechtsordnung, in welchem Mischungsverhältnis dort Elemente der ex ante-Kontrolle und der ex post-Kontrolle vorhanden sind. Er hält die Vorschläge der EG-Kommission für wettbewerbspolitisch riskant. Er prüft dies anhand der Kriterien Transparenz, Rechtssicherheit, Kohärenz der Rechtsanwendung, Subsidiarität, Abschreckungswirkung und Durchsetzungskosten. In der Logik der Kommissionsvorschläge dürfte die Einführung von Gefängnisstrafen als Sanktion für Kartellverstöße liegen.
Year of publication: |
2001
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Authors: | Möschel, Wernhard |
Published in: |
ORDO. - Lucius & Lucius, ISSN 2366-0481, ZDB-ID 2134645-8. - Vol. 52.2001, 1, p. 63-74
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Publisher: |
Lucius & Lucius |
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