Finanzwissenschaftliches Kurzgutachten
Anlässlich des Verfassungsgerichtsverfahrens gegen den Nachtragshaushalt 2010 der rot-grünen NRW-Landesregierung wird geprüft, ob zum Zeitpunkt der Verabschiedung im Dezember 2010 - aber auch perspektivisch in den folgenden beiden Jahren - eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes im Sinne der Landesverfassung vorlag und ob der Nachtragshaushalt zur Verminderung dieser Störung geeignet war. Hinsichtlich beider Fragen ergibt sich eine positive Antwort: Trotz unerwartet kräftiger konjunktureller Erholung lag noch eine gravierende Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes in Deutschland und Nordrhein-Westfalen vor. Die durch die schwerste Krise in der Nachkriegsgeschichte ausgelöste hartnäckige Störung sollte nach den Prognosen der meisten wirtschaftspolitisch relevanten nationalen und internationalen Institutionen noch geraume Zeit anhalten und nur allmählich abgebaut werden können. Zudem unterlag der weitere Erholungsprozess gravierenden Risiken. Eine expansive, d.h. über zusätzliche Nettokreditaufnahme finanzierte Finanzpolitik - insbesondere auf der Ausgabenseite - ist grundsätzlich zur Abwehr einer solchen Störung geeignet, weil durch sie eine deutliche Belebung der Wirtschaftsaktivität erwartet werden kann. Dies galt auch für die deutsche und nordrheinwestfälische Finanzpolitik in der damaligen Lage. Auch konkret von den Maßnahmen des Nachtragshaushaltes konnte man spürbar positive gesamtwirtschaftliche Effekte erwarten.
Year of publication: |
2013
|
---|---|
Authors: | Horn, Gustav A. ; Truger, Achim ; Will, Henner |
Publisher: |
Düsseldorf : Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) |
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