Die Flexibilisierung des Abschlusszeitpunktes der Eingliederungsvereinbarung im SGB III : Kenntnisnahme, Einsatz und Bewertung durch Fachkräfte in der Arbeitsverwaltung
Barbara Hofmann, Gesine Stephan, Stefan Stöhr
Im Dezember 2015 flexibilisierte die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit den Abschlusszeitpunkt der Eingliederungsvereinbarung für marktnahe Arbeitslose und Ausbildungssuchende im Rechtskreis SGB III. Dieser Bericht stellt die Ergebnisse einer im Mai 2016 durchgeführten Onlinebefragung von Fachkräften in der Vermittlung und der Berufsberatung vor, in der Kenntnisnahme, Einsatz und Bewertung der zugrundeliegenden Weisung erhoben wurden. Von denjenigen, die die Neuregelung kannten, nutzten etwa zwei Drittel den zusätzlichen Ermessensspielraum. Mehr als 70 Prozent der Fachkräfte, die die neue Weisung kannten, sahen den neugeschaffenen Ermessenspielraum als hilfreich für die Beratung und Vermittlungsarbeit an. Fachkräfte, die den neuen Ermessenspielraum nutzen, waren überwiegend der Auffassung, dass der spätere Einsatz einer Eingliederungsvereinbarung die Integrationschancen der Bewerberinnen und Bewerber nicht verändert. Etwa zwei Drittel gaben an, das Verhältnis zum Kunden würde bei einem späteren Einsatz vertrauensvoller.