Geflüchtete aus der Ukraine: Eine Einschätzung der Integrationschancen
Seit Kriegsausbruch am 24. Februar sind bis zum 22. März 2022 3,6 Millionen Menschen aus der Ukraine geflohen. Das entspricht rund 160.000 Menschen pro Tag. Der Höhepunkt wurde mit 210.000 Personen rund zehn Tage nach Kriegsausbruch erreicht, gegenwärtig hat sich diese Zahl bei 66.000 bis 70.000 Personen pro Tag stabilisiert. Die Fluchtmigration konzentriert sich zunächst auf die unmittelbaren Nachbarstaaten der Ukraine in der EU und Moldawien, allerdings liegen keine belastbaren Zahlen über die Weitermigration vor. In Deutschland wurden 232.000 Geflüchtete aus der Ukraine bis zum 22. März 2022 dokumentiert, die tatsächliche Zahl dürfte sehr viel höher liegen. Belastbare Prognosen über das Migrationspotenzial aus der Ukraine sind auf einer wissenschaftlichen Grundlage gegenwärtig nicht möglich, u. a. weil die hierfür notwendigen vergleichbaren Daten fehlen und die Entwicklung in der Ukraine noch völlig offen ist. Es kann noch zu einem erheblichen weiteren Anstieg der Migration wie auch - im Falle eines Waffenstillstands - zu Rückkehrmigration in großem Umfang kommen. Bislang beläuft sich unter den Geflüchteten aus der Ukraine der Kinderanteil auf rund 50 Prozent, die erwachsene Bevölkerung aus der Ukraine setzt sich überwiegend aus Frauen zusammen. Das Bildungsniveau der Bevölkerung in der Ukraine ist im internationalen Vergleich hoch. Zudem verfügen Frauen in der Ukraine über ein höheres Bildungsniveau als Männer. Auch unter der bereits in Deutschland lebenden Bevölkerung aus der Ukraine ist das Bildungsniveau mit einem Anteil der Hochschulabsolventinnen und -absolventen von 50 Prozent hoch. Das Humankapital der Migrantinnen und Migranten aus der Ukraine konnte bislang aber nur teilweise in den deutschen Arbeitsmarkt transferiert werden: Die Anteile der Personen, die komplexe Experten- und Spezialistentätigkeiten ausüben, sind sehr viel geringer als die Anteile der Hochschulabsolventinnen und -absolventen; die Anteile der Personen, die Helfer- und Anlerntätigkeiten ausüben, sind mit rund 30 Prozent recht hoch. Durch die Aktivierung der Massenzustrom-Richtlinie durch die EU wurden die Bedingungen für die Aufnahme der Geflüchteten und ihre Integration im Vergleich zu der Dublin-III-Verordnung und zu den anderen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems grundlegend verändert: So werden die Länder an den Außengrenzen der EU entlastet und eine effizientere Verteilung der Geflüchteten in andere EU Mitgliedsstaaten erreicht. Dies verhindert einen erneuten Kollaps des Europäischen Asylsystems. Durch die Erteilung einer vorläufigen Aufenthaltserlaubnis werden die Asylverfahren und damit eine wichtige Hürde für die Integration von Geflüchteten umgangen. All dies trägt zu einer faireren Verteilung der Geflüchteten und der Kosten der Schutzgewährung, verbesserten Integrationschancen und zu einem produktiveren Einsatz des Faktors Arbeit bei einer erfolgreicheren Arbeitsmarktintegration bei. Sobald sich abzeichnet, dass die Geflüchteten aus der Ukraine länger in Deutschland oder der EU bleiben müssen, sollte die vorläufige Aufenthaltserlaubnis analog zu der von anerkannten Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention auf drei Jahre verlängert werden, um durch längerfristige Bleibeperspektiven Planungssicherheit herzustellen und die Integrationschancen weiter zu verbessern. Die Verteilung von Geflüchteten nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder und die weitere Verteilung auf die Kommunen hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass Geflüchtete überdurchschnittlich in strukturschwachen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit angesiedelt wurden. Auch wurde die Nutzung von Netzwerkbeziehungen und die mikroökonomische Allokationseffizienz des Arbeitsmarkts durch Erhöhung der Such- und Informationskosten beeinträchtigt. Bei der Verteilung der Geflüchteten auf die Länder und Kommunen sollten deshalb Integrationsaspekte, insbesondere die Chancen für eine spätere Integration in den Arbeitsmarkt, berücksichtigt werden.