Geringfügige Beschäftigung : ausweiten oder abschaffen?
Ulrich Walwei
Die Stellungnahme beinhaltet zum einen eine Darstellung des Minijob-Arrangements (Geltungsbereich, Krisenanfälligkeit, Risiken und Probleme). Zum anderen werden die drei Anträge bewertet, die bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags am 22.2.2021 behandelt wurden: Demnach würde eine Erweiterung des Geltungsbereichs der Minijobs (Anhebung der Minijob-Schwelle und Dynamisierung) schon heute bestehende Probleme der Minijobs vergrößern. Der Brückeneffekt von Minijobs falle deutlich geringer aus, als bei der Einführung der Minijobs im Jahr 2003 erhofft und habe sich nur für eine Teilgruppe der Arbeitslosen bewahrheitet. Eine vollständige Abschaffung der Minijobs könne zwar deren Probleme lösen und auch die fiskalischen Wirkungen wären eher vorteilhaft - bei den Arbeitsangebotseffekten zeige sich allerdings ein differenzierteres Bild: Daher geht eine vollständige Abschaffung deutlich zu weit. Mit Blick auf bestimmte Personengruppen wie Schüler, Studierende und Rentner bedarf es abgestufter Regelungen. Außerdem erscheine es nicht praktikabel, ganz auf eine Bagatellgrenze zu verzichten.