Gutachten zur Bewertung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der allgemeinen Sozialberatung in Mecklenburg-Vorpommern
Im Auftrag des Sozialministeriums Mecklenburg-Vorpommern wurde im Zeitraum zwischen dem 25. April und dem 15. Juni 2006 durch Prof. Dr. Jost W. Kramer und Diplom-Sozialverwaltungswirtin (FH) Monika Paßmann von der Hochschule Wismar, Forschungsstelle für Kooperation, Netzwerke und Unternehmenstheorie, eine Bewertung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität durchgeführt. Dabei wurden folgende Erkenntnisse gewonnen: Die Existenz der allgemeinen sozialen Beratung in Mecklenburg-Vorpommern und ihre Förderung durch Landesmittel sind aufgrund der sozialen und wirtschaftlichen Lage weiter Teile der Bevölkerung gerechtfertigt. Eine grundlegende Tendenz zur Verbesserung dieser Ausgangslage ist derzeit nicht erkennbar; die absehbaren Trends sprechen im Gegenteil eher für ein Verharren auf dem gegebenen Niveau, wenn nicht gar für eine Verschärfung des Problemdrucks. Das Konzept eines öffentlich geförderten allgemeinen sozialen Beratungsangebotes stellt eine adäquate Strategie zur Unterstützung der betroffenen Bürger beim Umgang mit den sie belastenden Problemen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe dar. Dabei ist insbesondere die Niedrigschwelligkeit des Beratungsangebots ein großer Vorzug des im Lande realisierten Konzepts. Insofern kann konstatiert werden, dass die allgemeine soziale Beratung in ihrer gegenwärtigen Form eine sinnvolle und problemadäquate Hilfe für die Probleme der Ratsuchenden bietet. Gleichzeitig ist im Rahmen der Datenerhebung und -analyse deutlich geworden, dass an verschiedenen Stellen Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden sind, die noch effektivere und effizientere Beratungsleistungen ermöglichen dürften. Dies betrifft insbesondere folgende fünf Punkte: 1. Eine intensivere Verzahnung der Angebote der allgemeinen sozialen Beratung mit den Angeboten der verschiedenen Fachberatungen erscheint sinnvoll. Dabei darf es sich aber nicht um eine Einbahnstraße handeln. Es sind im Gegenteil Strukturen dergestalt zu schaffen, dass gezielt auch "Rücküberweisungen" von den Fachberatungen an die Beratungsstellen der allgemeinen sozialen Beratung erfolgen. 2. Prozessorientierte Sichtweisen innerhalb der Beratungsstrukturen sollten ausgebaut werden: Zahlreiche Ratsuchenden sind "wiederkehrende Kunden", bei denen z. B. durch gezielte Nachkontaktpflege neue Problemsituationen noch in der Entstehungsphase erkannt werden können. 3. Dafür ist das Termin- und Klientenmanagement auszubauen. Dies kann über die Einstellung von Verwaltungsmitarbeitern und Sekretärinnen und/oder durch Nutzung von Computergestützten Berater-Informationsmanagement-Systemen geschehen. 4. Sukzessive erscheint der Aufbau eines prozessorientierten Qualitätsmanagement-Systems erforderlich. Dabei ist vorab explizit zu klären, was die verschiedenen am Prozess der allgemeinen sozialen Beratung beteiligten Akteure (Klienten, Berater, Träger, Ministerium) jeweils unter Qualität verstehen. 5. Innerhalb der Beratungseinrichtungen für die wichtigsten Beratungsprozesse ist zu klären, was unter einem "Beratungserfolg" zu verstehen ist und wie dieser ggf. gemessen werden kann.