Insolvenzrecht - BGH-Urteil vom 11.4.2013 - IX ZR 176/11 - DB0592081 Zur Befugnis des Insolvenzverwalter, verpfändete Forderung einzuziehen - Verpfändung des Anspruchs gegen die Versicherung an Versorgungsberechtigten - Keine Einziehungsbefugnis des Pfandgläubigers mangels Fälligkeit der Hauptforderung - Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Auskehr des Erlöses an den Pfandgläubiger nach ...