Ist die staatliche Risikoübernahme bei Terrorismusrisiken mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar?
Tristan Nguyen
Nach den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 wurde sowohl in der Versicherungspraxis als auch in der Wissenschaft kontrovers darüber diskutiert, ob der Staat bei solchen als „nicht versicherbar“ geltenden Terrorismusrisiken mithaften soll. Als Folge der Ereignisse des 11. September 2001 ist in Deutschland die Extremus Versicherungsaktiengesellschaft entstanden, die Versicherungsschutz gegen Terrorismusrisiken anbietet und an deren Haftung der deutsche Staat beteiligt ist. Fraglich ist, ob eine solche Staatsbeteiligung an der Extremus AG eine unzulässige Beihilfe im Sinne des Art. 87 EGV darstellt und damit gegen das europäische Wettbewerbsrecht verstößt. Die wettbewerbsrechtliche Überprüfung der Extremus AG hat ergeben, dass die der Extremus AG gegebene staatliche Beihilfe in Form von Staatsgarantie ausnahmsweise zulässig ist. - Staatshaftung ; Terrorversicherung ; Wettbewerbsrecht ; staatliche Beihilfe
Year of publication: |
2006
|
---|---|
Authors: | Nguyen, Tristan |
Published in: |
German Risk and Insurance Review : GRIR ; das e-Journal für Versicherungswissenschaften und Risikomanagement. - Köln, ISSN 1860-5400, ZDB-ID 21806901. - Vol. 2.2006, p. 1-29
|
Saved in:
freely available
Saved in favorites
Similar items by person
-
Drevs, Florian, (2012)
-
Internationaler Steuerwettbewerb um Direktinvestitionen bei überfüllbaren Infrastrukturgütern
Pauser, Johannes, (2010)
-
Welchen Einfluss hat das Humankapital auf das Wirtschaftswachstum?
Nguyen, Tristan, (2012)
- More ...