Kommunal- statt Missbrauchsaufsicht: Zur Aufsicht über Trinkwasserentgelte nach der 8. GWB-Novelle
Die 8. GWB-Novelle ändert den wettbewerbsrechtlichen Umgang mit der Wasserwirtschaft in die falsche Richtung. Die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle für die öffentlich-rechtlichen Trinkwassergebühren wurde effektiv ausgeschlossen und mithin der Ausnahmebereich des GWB für die Wasserwirtschaft vertieft. Zwar ist juristisch die Reichweite des Gesetzes genauso umstritten wie die Weiteranwendbarkeit der europäischen Missbrauchsaufsicht, faktisch hat der Gesetzgeber jedoch keine kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht über die Gebühren der deutschen Wasserwirtschaft gewollt, sondern er zieht die Kommunalaufsicht der Bundesländer über diese vor. Bei gegenüber kartellrechtlichen Maßstäben defizitärer Gebührenaufsicht kann die wirtschaftliche Benachteiligung der Verbraucher jedoch nicht mit dem Argument gerechtfertigt werden, dass hierdurch Umverteilungsinteressen der Kommunen durch gesteigerte kommunale Einnahmen besser bedient werden können, denn letztlich werden ineffiziente Versorgungsstrukturen hierdurch gefördert. Die Überführung der deutschen Wasserwirtschaft in eine Anreizregulierung wäre sachgerecht, da eine solche für die lokalen natürlichen Monopole in der Wasserwirtschaft dem systematischen Nebeneinander von Wettbewerb und Regulierung besser entspricht als jede Kommunal- oder Kartellaufsicht.
Year of publication: |
2013
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Authors: | Coenen, Michael ; Haucap, Justus |
Publisher: |
Düsseldorf : Heinrich Heine University Düsseldorf, Düsseldorf Institute for Competition Economics (DICE) |
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