Landesverordnung über die Festsetzung von Höchstzahlen sowie über die Auswahl von Studienbewerbern für nicht in das Verfahren der Zentralstelle einbezogene Studiengänge und Studiengangskombinationen mit Zulassungsbeschränkungen an den staatlichen Hochschulen des Landes Schleswig-Holsstein : vom 14. 6. 1973