Politische und regulatorische Ansätze zur Verlängerung der Nutzungsdauer von Smartphones
Der vorliegende Diskussionsbeitrag beschäftigt sich mit regulatorischen und politischen Ansätzen zur Verlängerung der Nutzungsdauer von Smartphones in Deutschland, anderen EU-Mitgliedsstaaten, den USA sowie auf EU-Ebene. Im Zuge eines steigenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsbewusstseins rückt das Thema Kreislaufwirtschaft immer stärker in den Fokus der öffentlichen und politischen Diskussion. Smartphones und Tablets haben in diesem Zusammenhang hohe Relevanz, da sie einerseits wertvolle und seltene Rohstoffe enthalten, andererseits aber häufig vergleichsweise kurz genutzt und selten repariert werden. Entscheidend für eine lange Lebensdauer sind insbesondere die Haltbarkeit und die Reparierbarkeit by Design. Zugleich muss aufseiten der Verbraucher die Bereitschaft und Fähigkeit gegeben sein, nachhaltigen Smartphones bei der Kaufentscheidung den Vorzug zu geben, defekte Produkte reparieren zu lassen und Geräte möglichst lange zu nutzen oder sie alternativ einer Zweitverwendung zuzuführen. In Deutschland gab es auf Bundesebene zu diesem Thema bisher keine konkreten Vorstöße. In einigen Bundesländern wurden jedoch Maßnahmen zur Senkung der Reparaturkosten durch Reparaturboni eingeführt, die gut angenommen werden. In den USA und in einigen europäischen Ländern sind die Anstrengungen zur Förderung von Reparaturen, die auch die Reparatur von Smartphones miteinbeziehen, bereits weiter fortgeschritten. In den USA setzt sich Präsident Biden aktiv gegen Reparaturbeschränkungen ein. In 2021 und 2022 wurden Gesetzesentwürfe zum Recht auf Reparatur in das Repräsentantenhaus bzw. den Senat eingebracht. Frankreich hat zum 1. Januar 2021 als erstes Land in Europa einen Reparaturindex für bestimmte elektronische Geräte eingeführt, der Hersteller zur Kennzeichnung ihrer Produkte verpflichtet. In Österreich wurde seit Ende 2017 in mehreren Bundesländern sowie in Wien ein Reparaturbonus eingeführt. Im April 2022 ist ein bundesweiter Reparaturbonus gestartet. Die EU-Kommission hat im Kontext des im März 2020 angenommenen neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft wichtige Weichenstellungen für die Verlängerung der Nutzungsdauer von Produkten vorgenommen. Zu den wichtigsten Maßnahmen, die speziell Smartphones und Tablets betreffen, zählen die Ende August 2022 veröffentlichten Entwürfe für eine Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets sowie für eine delegierte Verordnung für eine Energieverbrauchskennzeichnung von Mobiltelefonen und Tablets. Die in den Entwürfen vorgesehenen Maßnahmen scheinen grundsätzlich geeignet, die angebotsseitigen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Smartphones in Zukunft effizienter und nachhaltiger produziert und designt, länger genutzt und häufiger repariert werden. Inwiefern diese tatsächlich zu einer längeren Nutzungsdauer von Smartphones führen werden, wird jedoch insbesondere vom Konsumentenverhalten abhängen.
Year of publication: |
2022
|
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Authors: | Braun, Menessa Ricarda ; Gries, Christin-Isabel ; Wernick, Christian |
Publisher: |
Bad Honnef : WIK Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste |
Saved in:
freely available
Series: | WIK Diskussionsbeitrag ; 486 |
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Type of publication: | Book / Working Paper |
Type of publication (narrower categories): | Working Paper |
Language: | German |
Other identifiers: | 183000381X [GVK] hdl:10419/267671 [Handle] RePEc:zbw:wikdps:486 [RePEc] |
Source: |
Persistent link: https://www.econbiz.de/10013471167
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