Der Beitrag befaßt sich mit der Frage, ob und inwieweit die gesetzliche Regelung der Rückstellungen erlaubt, Bilanzpolitik zu betreiben. Dabei wird sowohl die Vornahme von Rückstellungen als auch der Verzicht auf Rückstellungen in die bilanzpolitischen Überlegungen einbezogen. Die Behandlung ist auf reguläre Einzelbilanzen ausgerichtet, vorrangig auf die Handelsbilanz (ein komprimiertes Bilanzschema enthält der Anhang Nr. 1). Ausgeklammert bleiben Sonderbilanzen und Konzernbilanzen. Die Beantwortung der Frage, inwiefern Rückstellungen Instrumente der Bilanzpolitik sein können, geschieht schrittweise: Zunächst werden kurz die Mittel der Bilanzpolitik dargestellt, um im zweiten Schritt die bilanzpolitisch relevanten Rückstellungen abgrenzen zu können. Im dritten Schritt werden die generellen Gesichtspunkte der Rückstellungspolitik erörtert, im vierten deren spezielle Aspekte einer Inanspruchnahme von Bilanzierungshilfen. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Beurteilung.