Reform des Tarifvertragsrechts und Änderungen der Verhaltensweisen der Tarifpartner als Voraussetzungen für eine wirksame Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
Zusammenfassung Zu den wichtigsten Ursachen der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland gehören die gesetzlichen Regelungen zum Zustandekommen von Tarifverträgen, die Verhaltensweisen der Tarifpartner und das wirtschaftspolitische Umfeld. Positive Ansätze beim Aushandeln beschäftigungsgünstiger Tarifverträge können in der Tariföffnungsklausel des Bundesentgelttarifvertrages der chemischen Industrie und dem Tarifvertragswerk „Phönix“ von Ostmetall und der Christlichen Gewerkschaft Metall gesehen werden. Bei Standortsicherungsverträgen zwischen Unternehmensleitungen und Betriebsräten der Firmen Burda und Viessmann werden die Hürden deutlich, die Gesetzgeber, Rechtsprechung und Gewerkschaftsverhalten vor vernünftigen unternehmensbezogenen Regelungen aufgebaut haben. Voraussetzung für beschäftigungsgünstige, flexible Vereinbarungen auf Unternehmensebene ist die Erweiterung der Tariffähigkeit: Betriebsräte müssen tariffähig werden. Damit muß auch die Tarifüblichkeitssperre fallen. Unumgänglich ist eine Neuinterpretation des Günstigkeitsprinzips: Vom Tarifvertrag abweichende Regelungen sollten per Saldo günstig sein dürfen. Außerdem müssen die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Schaffung von Arbeitsplätzen fur Outsider als „günstig“ interpretierbar sein. Schließlich ist der Flächentarifvertrag nur zu retten, wenn die Tarifpartner, solange die tatsächliche Arbeitslosigkeit über der als unvermeidlich betrachteten Arbeitslosigkeit liegt, Lohnzuwächse vereinbaren, die den beschäftigungsneutralen Verteilungsspielraum nicht ausschöpfen.
Year of publication: |
1999
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Authors: | Wagner, Ulrich |
Published in: |
ORDO. - Lucius & Lucius, ISSN 2366-0481, ZDB-ID 2134645-8. - Vol. 50.1999, 1, p. 143-170
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Publisher: |
Lucius & Lucius |
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