Wer ist hier schwer zu erreichen? Herausforderungen im Übergang Schule-Beruf: Erfahrungen an den institutionellen Schnittstellen zwischen Jugendhilfe und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit
Für junge Menschen in komplexen Problemlagen, die Schwierigkeiten beim Übergang in das Erwerbsleben haben, werden bundesweit sowie im Land Bremen Programme und Fördermaßnahmen entwickelt. Die Verantwortlichkeiten erstrecken sich auf mehrere Politikfelder wie die Bildungs-, Jugend(hilfe)-, Sozial-und die Arbeitsmarktpolitik. Trotz der dabei entstandenen Vielfältigkeit der Angebote werden einige junge Menschen nicht immer erreicht.Das vorliegende Projekt untersucht, welche Faktoren begünstigen oder verhindern, dass junge Menschen von Unterstützungsangeboten im Übergang Schule - Beruf erreicht werden. Dabei werden Angebote der Beratung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung, der Existenzsicherung sowie damit verbundene begleitende Unterstützung der Jugendhilfe untersucht (SGB II, III und VIII). Im Mittelpunkt des Forschungsprojekts stehen die Sichtweisen und Erfahrungen der jungen Menschen mit den Institutionen und Angebotsstrukturen. Diese werden durch die Perspektiven der institutionellen Akteurinnen und Akteure in den Angebotsstrukturen im Land Bremen ergänzt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass konkrete Hilfestellungen sowie von den Jugendlichen subjektiv als sinnvoll erachtete Angebote die Annahme von Unterstützungsangeboten - und damit die Erreichbarkeit - von jungen Menschen fördern. Des Weiteren spielt eine wertschätzende Beziehungsebene zwischen dem jungen Menschen und der Bezugsperson eine zentrale Rolle für den beruflichen und sozialen Entwicklungsprozess. Die hier untersuchte Gruppe von jungen Erwachsenen fühlt sich durch eine eher sozialpädagogische Herangehensweise, die Problemlagen sowie die lebensweltliche Situation miteinbezieht, besonders unterstützt. Umgekehrt kann das im SGB II stärker ausgeprägte Spannungsverhältnis zwischen Beratungs- und Kontrollfunktion den Aufbau einer positiven Arbeitsbeziehung behindern und belasten. Darüber hinaus begünstigen komplexe Zuständigkeiten im Behördendschungel sowie komplizierte und lange Antragsverfahren - auch in existenziellen Notlagen - das Entstehen einer Situation der Nicht-Erreichbarkeit der institutionellen Unterstützungsstrukturen durch hilfesuchende junge Menschen und gefährden ihre berufliche und soziale Integration.