Staatliche Teilzeitförderung in der privaten Wirtschaft und im öffentlichen Dienst : Regelungen, Interessen, Wirkungen
"Ausgangspunkt der Analyse ist das 'Flexibilisierungs-Paradoxon', das auf der empirischen Beobachtung beruht, daß sich die Teilzeitbeschäftigung in den 60er Jahren weitgehend ohne staatliches Zutun ausdehnte, aber gerade seit der massiv vorangetriebenen Flexibilisierungsoffensive in den 80er Jahren nahezu stagniert. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den Erwerbstätigen insgesamt betrug 1960 3,9% (0,78 Mio.) und stieg bis 1986 auf 14,8% (3,8 Mio.) an. Dabei zeigt die Analyse, daß die Entwicklung der Teilzeitbeschäftigung nicht systematisch mit dem Konjunkturverlauf oder sektoralen Verschiebungen zusammenhängt. Die staatliche Teilzeitförderung war im Bereich des öffentlichen Dienstes im Unterschied zur Privatwirtschaft über den gesamten Untersuchungszeitraum erfolgreich. Die kontinuierlichen Maßnahmen zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeiten für Beamte unter wechselnden arbeitsmarktpolitischen Vorzeichen lassen sich prototypisch am Schuldienst aufzeigen: Diente die Ausweitung (weiblicher) Teilzeitarbeit zunächst der Bewältigung der Lehrerknappheit, so war sie später eine Reaktion auf die "Lehrerschwämme". Der vergleichsweise geringe Erfolg der staatlichen Teilzeitförderung im Rahmen der seit Anfang der 80er Jahre verfolgten Flexibilisierungsstrategie kann nicht auf restriktive, inflexible arbeits- und sozialrechtliche sowie tarifvertragliche Regelungen zurückgeführt werden. Entscheidend ist - so das Ergebnis vorliegender Analyse - eine politische Interessenblockade. Auf Arbeitgeber- und Einzelhandelbetriebsseite herrscht Skepsis gegenüber einem weiteren Ausbau der Teilzeitarbeit, insbesondere wegen befürchteter Mehrkosten. Die gewerkschaftlichen und betrieblichen Arbeitnehmervertreter warnen vor schlechteren Arbeitsbedingungen bei Teilzeitarbeit und befürchten Machtverluste für die eigene Organisation durch Schwächung der kollektiven Norm der tariflich geregelten Arbeitszeit. Was die sozialstrukturellen Effekte einer Ausdehnung der Teilzeitbeschäftigung anbelangt, kann nicht von einem eindeutigen Marginalisierungstrend ausgegangen werden. Vielmehr kommt es zu stärkerer Differenzierung innerhalb des Teilzeitarbeitsmarktes mit gut abgesicherten Beschäftigungsgruppen (Beamte) einerseits und kumulative benachteiligten Gruppen (geringfügige, befristete Beschäftigung, Arbeit auf Abruf) andererseits." (Autorenreferat)