Vermittlungsgutscheine nach § 421g SGB III : Zwischenergebnisse aus der Begleitforschung zur Vermittlung
"Seit März 2002 haben Arbeitslose mit Ansprüchen auf Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Anschlussunterhaltsgeld) Anrecht auf einen Vermittlungsgutschein (VGS), sofern sie nach drei Monaten noch nicht vermittelt wurden (§ 421g SGB III). Der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein besteht nur befristet bis zum 31. Dezember 2004, um Erfahrungen mit diesem neuartigen Instrument sammeln zu können. Im Rahmen einer Begleitforschung, die das IAB in Auftrag gegeben hat, werden Implementation und Wirksamkeit des Vermittlungsgutscheins, aber auch weiterer Instrumente (Beauftragungen Dritter nach § 37 SGB III, Personalserviceagenturen (PSA)) evaluiert. Gegenstand des hier vorgestellten Teiles des ersten Zwischenberichtes vom Dezember 2003 waren Untersuchungen zur Implementationsphase der Vermittlungsgutscheine, erste Strukturinformationen und Einschätzungen durch Fach- und Führungskräfte in den 50 Untersuchungs-Agenturen für Arbeit. Zu den VGS sollte insbesondere auch ein Überblick über die Einschaltung der privaten Vermittler gewonnen werden. Auf der Basis einer noch schmalen und unvollständigen Datengrundlage waren zum gegebenen Zeitpunkt noch keine Aussagen zur arbeitsmarktlichen Wirkung von VGS möglich. Der Zwischenbericht enthält gleichwohl eine Reihe (vorläufiger) quantitativer und qualitativer Befunde, die für Fachöffentlichkeit und politische Akteure von Interesse sein dürften. Es werden erste vertiefende Informationen zu den ehemals Arbeitslosen vorgestellt, die mit einem Vermittlungsgutschein über die Einschaltung eines privaten Arbeitsvermittlers eine Arbeitsstelle gefunden haben. Auch wird der Markt der eingeschalteten privaten Arbeitsvermittler in seinen Grundzügen transparent. Die Ergebnisse der Befragungen der Fach- und Führungskräfte aus den Arbeitsagenturen und Expertengespräche mit ihnen verweisen auf unterschiedliche Erfahrungen mit den Vermittlungsgutscheinen und unterschiedliche Sichtweisen zur arbeitsmarktlichen Wirkung dieses Instruments aktiver Arbeitsmarktpolitik." (Autorenreferat, IAB-Doku)