Verwendung der Solidarpakt-Mittel durch die ostdeutschen Länder im Jahr 2010
Joachim Ragnitz
Seit dem Jahr 2005 erhalten die ostdeutschen Länder sowie Berlin vom Bund Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen (SoBEZ) im Rahmen des sogenannten Solidarpaktes II. Diese Gelder - es handelt sich um rund 9,5 Mrd. Euro im Jahr 2010 - sollen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften dazu verwendet werden, die kommunale Einnahmeschwäche in den ostdeutschen Ländern auszugleichen und den infrastrukturellen Nachholbedarf zu decken. Die ordnungsgemäße Mittelverwendung ist dabei in jährlichen Fortschrittsberichten gegenüber dem Stabilitätsrat nachzuweisen.