Was für die Kapitaldeckung und was für das Umlageverfahren spricht
Trotz der Rentenreform 1992, der vielen anschließenden Nachbesserungen, und der neuerlichen Anläufe für eine Rentenreform in den Jahren 1998 und 1999 hat die rentenpolitische Debatte in Deutschland nicht aufgehört. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die tief liegenden Probleme unseres jetzigen Systems konnten durch die bisherigen Reformansätze nur höchst partiell gelöst werden, während die Konsequenzen der immer wieder verschobenen Strukturreform laufend spürbarer werden. Die Debatte spitzt sich meist schnell auf die Systemfrage zu, d.h., ob und wieviel des jetzigen Umlageverfahrens wieder durch ein Kapitaldeckungsverfahren ersetzt werden soll (das ursprüngliche Bismarcksche Finanzierungsverfahren, was immer wieder bei Anspielungen auf "unser bewährtes Rentensystem" vergessen wird), obwohl es noch viele andere Designprobleme unseres heutigen Rentensystems gibt, die der Lösung bedürfen, so zum Beispiel die anachronistische Rentenabsicherung von Frauen. Die Zuspitzung der Debatte auf eine "Abkehr vom Generationenvertrag" ist dabei allerdings inhaltlich falsch und in ihrer Schärfe bedauerlich, weil sie das Verhältnis zwischen den Generationen trübt, etwa wenn die ältere Generation der jüngeren Undank oder die jüngere der älteren Ausbeutung vorwirft.
Year of publication: |
2000
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Authors: | Börsch-Supan, Axel |
Institutions: | Institut für Volkswirtschaftslehre und Statistik, Abteilung für Volkswirtschaftslehre |
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