Weniger Wettbewerb durch Wettbewerbspolitik? Probleme der Anwendung des Vergleichsmarktkonzepts bei Vergleichsmärkten mit unvollkommenem Wettbewerb
Durch die Anwendung des Vergleichsmarktkonzepts versucht das Bundeskartellamt den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung zu verhindern. Die Bindung der Preispolitik an das Verhalten im Vergleichsmarkt führt jedoch bei unvollkommenem Wettbewerb dazu, daß ein Anreiz zu Preiserhöhungen im Vergleichsmarkt und möglicherweise sogar zum Austritt aus diesem Markt besteht. Für einen Vergleichsmarkt mit heterogenem Preisoligopol läßt sich zeigen, daß die Kartellamtspolitik dann zu einer Reduktion der Gesamtwohlfahrt führen kann.