Zeitplan für die Verwirklichung des Niederlassungsrechts und des freien Dienstleistungsverkehrs in der EWG (Artikel 52-66 des Rom-Vertrages. Stand am 31.5.1967)
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Kommission, Generaldirektion Innerer Markt, Direktion Niederlassungsrecht und Dienstleistungsverkehr