In ihrer kürzlich erschienenen Studie diskutierten BECKER und BENNER (2000) die Konsequenzen, die sich für das regionale Marketing aus der möglichen Erweiterung der Beihilfekontrolle der EU-Kommission ergeben *1. Die Autoren zeigten auf, dass die Folgen insbesondere für die von den Bundesländern unterstützten Herkunfts- und Qualitätsprogramme von Bedeutung sind. Auf die Tragweite dieser agrarpolitischen Problematik weisen sowohl die Entschließungsanträge, die die Länder Baden-Württemberg *2 und Bayern *3 in den Bundesrat eingebracht haben, als auch der Streit um das "Austria A-Zeichen" zwischen Vertretern der österreichischen Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie *4 hin. Aus Reaktionen der politisch Verantwortlichen ist zu ersehen, dass diese in der Verbraucherinformation über die regionale Herkunft der Produkte einen wesentlichen Grund für die Beibehaltung der Herkunftsprogramme sehen *5, *6. Um den Verbrauchern die regionale Herkunft zu vermitteln, werden im Rahmen dieser Herkunftsprogramme generische Werbemaßnahmen eingesetzt. In der Literatur wird solchen Werbemaßnahmen neben dem Zweck der Absatzförderung eine informierende Funktion zugeschrieben *7. Abgesehen von den Bestimmungen des Gemeinsamen Marktes und der Aufgabe der EUKommission, stellt sich damit die prinzipielle Frage, ob zur Verbraucherinformation das Instrument der Werbung überhaupt eingesetzt werden soll. Mit der Antwort dieser Frage sind Konsequenzen für die staatlich geförderte regionale Absatzförderung verbunden. Die vorliegende Untersuchung soll hierzu einen Beitrag leisten. Im Verlauf des Beitrages ist daher zunächst zu klären, wann staatliche Eingriffe zur Informationsvermittlung in das Marktgeschehen zu rechtfertigen sind und inwiefern dies auf die Herkunftsangabe zutrifft. Anschließend ist die Auffassung staatlicher Institutionen über die Instrumente Werbung und Kennzeichnung hinsichtlich ihrer Funktion im Marktgeschehen zu diskutieren, um dann vor dem Hintergrund der staatlichen Sichtweise unter den möglichen Instrumenten aus wohlfahrtsökonomischer Sicht das effizientere zu bestimmen. Als theoretischer Ansatz steht hierfür die Theorie der Haushaltsproduktion zur Verfügung. Die Diskussion der sich daraus ergebenden Konsequenzen für die staatliche Beteiligung an Herkunfts- und Qualitätszeichen wird den Schluß des Beitrages bilden. Es sei angemerkt, dass mit diesem Beitrag nicht die Bedeutung regionaler Marketinggesellschaften oder staatlicher Institutionen bei der Förderung regionaler Vermarktungsstrukturen geschmälert werden soll. Allerdings ist über die staatliche Beteiligung an regionalen Absatzförderungsmaßnahmen nachzudenken *8. Für wertvolle Anmerkungen ist der Autor seinen Kollegen am Institut für Agrarpolitik und Landwirtschaftliche Marktlehre zu Dank verpflichtet. Dessen ungeachtet sind selbstverständlich alle Fehler die seinigen. *1 Becker, T., E. Benner (2000). *2 Drucksache des Bundesrates 590/99 vom 03.11.99. *3 Drucksache des Bundesrates 40/00 vom 20.01.00. *4 vgl. O.V. (2000a). *5 so etwa die nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerin B. Höhn (vgl. O.V. (2000b)) und auch der bayrische Landwirtschaftsminister J. Miller (vgl. O.V. (2000c)) *6 Neben dem Bedarf an Information wird die Beteiligung des Staates an generischer Werbung sowohl mit der eingeschränkten Betrachtungsweise der Werbeverantwortlichen (vgl. Richards, T.J.; P.M. Patterson (1998)) als auch mit der Free-Rider-Problematik begründet (vgl. Lee, J-Y., G.F. Fairchild (1988)). Diese Rechtfertigungen gründen sich allerdings auf die hier behandelte Frage der staatlichen Informationsbereitstellung (vgl. Benner, E. (in Vorbereitung)). *7 vgl. Forker, O.D., R.W. Ward (1993). *8 vgl. auch im folgenden Benner, E. (in Vorbereitung).