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Ab 2018 sollen Kreditinstitute in der internationalen Rechnungslegung eine Risikovorsorge für erwartete Verluste bilden. Diese Risikovorsorge für erwartete Verluste wird hier verknüpft mit dem finanzwirtschaftlichen Kalkül in der Kreditvergabeentscheidung. Auf Basis dieses...
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Ab 2018 sollen Kreditinstitute in der internationalen Rechnungslegung eine Risikovor-sorge für erwartete Verluste bilden. Diese Risikovorsorge für erwartete Verluste wird hier verknüpft mit dem finanzwirtschaftlichen Kalkül in der Kreditvergabeentschei-dung. Auf Basis dieses...
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