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Der direkten Bewerbung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beim Patienten –also dem Endkunden – sind in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Das Heilmittelwerbegesetzdient hier seit 1965 dem Verbraucherschutz indem es das gesamte Werberechtauf dem Gebiet des Heilwesens unter folgenden...
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Der direkten Bewerbung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beim Patienten – also dem Endkunden – sind in Deutschland insbesondere durch das Heilmittelwerbege-setz seit 1965 enge Grenzen gesetzt. Auf europäischer Ebene existieren seit 1992 ent-sprechende Verordnungen zum Verbot von...
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Der direkten Bewerbung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln beim Patienten – also dem Endkunden – sind in Deutschland insbesondere durch das Heilmittelwerbege-setz seit 1965 enge Grenzen gesetzt. Auf europäischer Ebene existieren seit 1992 ent-sprechende Verordnungen zum Verbot von...
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