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Bei der Ausgabe von Aktien, im Zuge einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen oder einerNutzung genehmigten Kapitals, und der Ausgabe von Wandel- und Gewinnschuldverschreibungenund Genußrechten steht Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht auf dieneuen Finanztitel entsprechend ihrer Beteiligung...
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