Ab 2018 sollen Kreditinstitute in der internationalen Rechnungslegung eine Risikovor-sorge für erwartete Verluste bilden. Diese Risikovorsorge für erwartete Verluste wird hier verknüpft mit dem finanzwirtschaftlichen Kalkül in der Kreditvergabeentschei-dung. Auf Basis dieses...