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Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention gewährleistet das Recht auf inklusive Schulbildung für Menschen mit Behinderung. Förderschulen müssen schrittweise aufgelöst werden; ein vorgebliches "Elternwahlrecht" ist mit der Konvention nicht vereinbar. An den Regelschulen sind die Bedingungen...
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Völker- und Verfassungsrecht beinhalten ein Recht auf Grundbildung. Dieses muss durch konkrete Rechtsansprüche gesichert werden. Im Bildungsbereich haben nicht nur die Bundesländer, sondern auch der Bund die Pflicht zu handeln. Die Nationale Dekade für Alphabetisierung und Grundbildung...
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The fundamental right to gender equality has played an important role in Germany's more recent constitutional history. The rulings of the Federal Constitutional Court (FCC, Bundesverfassungsgericht) and other courts have developed doctrinal standards that are relevant to anti-discrimination...
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Der Beitrag gibt einen Überblick über den Stand der Wirkungsforschung zum Recht. Ausgehend von der Bedeutung von Wirkungsanalysen für die politischadministrative Praxis erläutert er die Verfahren der prospektiven Gesetzesfolgenabschätzung und der ex-post Evaluation von Gesetzen....
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Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, ein inklusives Regelschulsystem und die bildungspolitischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Dieser Verpflichtung kommt eine Reihe von Bundesländern nicht ausreichend nach. Auch die Pflicht, relevante Daten systematisch zu erheben,...
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Staatlich geförderte Privatschulen sind zur Erfüllung sozialer und pädagogischer Standards verpflichtet. Eine staatliche Finanzierung privater Schulen ist in anderen europäischen Ländern an klare und nachprüfbare Vorgaben gebunden. Eine faire Regulierung von Privatschulen muss sowohl die...
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Die Privatschulfreiheit ist in Deutschland in Art. 7 IV GG verfassungsrechtlich gewährleistet. Allerdings dürfen private Schulen als Ersatz für staatliche Schulen nach Art. nach Art. 7 IV 3 GG nur genehmigt werden, wenn "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern...
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Die Genehmigung einer privaten Ersatzschule darf in Deutschland nur gewährt werden, wenn "eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird" (Art 7 Abs. 4 S. 3 GG). Dieses Sonderungsverbot wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Bei seiner...
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