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Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention gewährleistet das Recht auf inklusive Schulbildung für Menschen mit Behinderung. Förderschulen müssen schrittweise aufgelöst werden; ein vorgebliches "Elternwahlrecht" ist mit der Konvention nicht vereinbar. An den Regelschulen sind die Bedingungen...
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Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, ein inklusives Regelschulsystem und die bildungspolitischen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Dieser Verpflichtung kommt eine Reihe von Bundesländern nicht ausreichend nach. Auch die Pflicht, relevante Daten systematisch zu erheben,...
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