- EINLEITUNG
- Der geschlechtsspezifische Verdienstabstand: weiterhin Grund zur Sorge
- Der Begriff des geschlechtsspezifischen Verdienstabstandes
- 1. DIE ALLGEMEINE SITUATION IN EUROPA
- 1.1. Merkmale des geschlechtsspezifischen Verdienstabstandes
- 1.2. Vom unbereinigten/absoluten Verdienstabstand zum bereinigten Verdienstabstand
- 2. DER RECHTSRAHMEN
- 2.1. Verfassungsrechtliche Bestimmungen
- 2.2. Gesetze
- 3. INSTRUMENTE DER SOZIALPARTNER
- 3.1. Kollektivverhandlungen
- 3.2. Maßnahmen, mit denen die Sozialpartner veranlasst/verpflichtet werden, gegengeschlechtsspezifische Verdienstunterschiede vorzugehen
- 3.3. Andere Maßnahmen der Sozialpartner zur Bekämpfung des geschlechtsspezifischenVerdienstabstandes
- 4. SPEZIELL AUF ARBEITGEBER AUSGERICHTETE INSTRUMENTE
- 4.1. Maßnahmen im Bereich der Statistik
- 4.2. Maßnahmen im Bereich der Entgelttransparenz
- 4.3. Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe
- 4.4. Maßnahmen zur Entwicklung von Gleichstellungsplänen/Gleichstellungsstrategien
- 4.5. Sonstige Maßnahmen, mit denen Arbeitgeber angeregt werden, dengeschlechtsspezifischen Verdienstabstand zu bekämpfen
- 5. SONSTIGE INSTRUMENTE ZUR BESEITIGUNG DER VERDIENSTUNTERSCHIEDE
- 5.1. Instrumente, die Betroffene beim Nachweis von Entgeltdiskriminierung unterstützenkönnen
- 5.2. Instrumente, die bei der Einführung geschlechtsneutraler Arbeitsbewertungs- undEntgeltsysteme behilflich sein können
- 5.3. Beobachtung von Kollektivvereinbarungen, Arbeitsbewertungssystemen usw.
- 5.4. Die Rolle der Arbeitsaufsichtsbehörden
- 5.5. Spezielle entgeltpolitische Maßnahmen
- Inhalt
- 6. PROBLEME DER DURCHSETZUNG VON ENTGELTGLEICHHEITSVORSCHRIFTEN
- 6.1. Gerichtliche Klageverfahren
- 6.2. Verfahren vor nationalen Gleichstellungsstellen
- 7. ZUSAMMENHANG ZWISCHEN DEM GESCHLECHTSSPEZIFISCHEN VERDIENSTABSTAND UND ANDEREN TEILEN DES RECHTS
- 8. BEWÄHRTE VERFAHREN
- 9. SCHLUSSFOLGERUNGEN
- Anhang I Literaturverzeichnis
- Anhang II Mitglieder des Europäischen Netzwerkes von Rechtsexpertinnen
Persistent link: https://www.econbiz.de/10010527972