Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro
Mario Bossler
Das IAB wurde gebeten zu dem Referentenentwurf (des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales) einesGesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichenMindestlohn (Mindestlohnerhöhungsgesetz - MiLoEG) Stellung zu nehmen. Mit dem Gesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns auf brutto 12 Euro je Stunde zum 1. Oktober 2022 umgesetzt werden. Die Stellungnahme behandelt den Hintergrund der Mindestlohnerhöhung, die Eingriffstiefe des Mindestlohns sowie potenzielle Lohn- und Beschäftigungswirkungen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die geplante Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Arbeitsstunde eine große Eingriffstiefe aufweist und mit signifikanten Lohnsteigerungen zu rechnen ist. Offen bleibt allerdings, inwieweit sich die zu erwartende Stundenlohnerhöhung in den monatlichen Arbeitseinkommen, in einer Reduzierung des ALG-II-Bezugs und in einer reduzierten Armutsgefährdung niederschlagen wird und welche Beschäftigungswirkung zu erwarten ist. Auch wenn die empirische Literatur zurMindestlohneinführung und neuere makroökonomische Studien ein durchaus positives Bild zeichnen, lassen sich daraus keine belastbaren Prognosen der Wirkungen der geplanten Mindestlohnerhöhung ableiten.