Föderalismusreform : die Unzulänglichkeiten des Finanzausgleichs unter den Ländern
Ralph Brügelmann
Der Finanzausgleich wird durch das Maßstäbegesetz und das Finanzausgleichsgesetz geregelt. Ersteres regelt die Maßstäbe für die vertikale Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern. Außerdem enthält es die Vorgaben für den Umsatzsteuervorwegausgleich, den Länderfinanzausgleich und für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen. Damit konkretisiert das Gesetz die Normen der Artikel 106 und 107 des Grundgesetzes. Das daraus abgeleitete Finanzausgleichsgesetz bestimmt auf dieser Basis die jährlichen Zahlungen im Finanzausgleich. Beide Gesetze treten Ende 2019 außer Kraft. Folglich bedarf es entsprechender Nachfolgeregelungen. In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU und SPD deshalb beschlossen, eine Kommission zur Reform der föderalen Finanzbeziehungen einzurichten. Sie soll sich zum Jahreswechsel 2014/2015 konstituieren. Bereits im Vorfeld zeigt sich, dass viele Vertreter der Länder vor allem den Länderanteil am Steueraufkommen erhöhen und den Bund zu Zugeständnissen bei der Steuerverteilung bewegen wollen. Damit würden aber die Unzulänglichkeiten des bestehenden Finanzausgleichssystems nicht beseitigt. In dieser Arbeit wird deshalb der Finanzausgleich mit seinen verschiedenen Komponenten erläutert und seine Folgen dargestellt. Zusätzlich wird untersucht, wie sich graduelle Reformen auswirken.